Buchführung und buchhaltungsberatung
Das Expertenteam der Gesellschaft TAX OFFICE Hennel & Králik, v.o.s. mit langjährigen Erfahrungen und Kenntnissen im Bereich der Buchführung, ob einfacher oder doppelter, ist ein Garant für hohe Qualität der angebotenen Dienstleistungen. Im Hinblick darauf, dass wir uns auch der Beratungstätigkeit im Bereich der Steuern und des Steuerrechtes widmen, können wir flexibel und qualifiziert die einzelnen Buchungsfälle noch vor ihrer alleinigen Buchung auch aus der Sicht der Steuern und des Handelsrechtes beurteilen, wodurch sich die Wahrscheinlichkeit einer fehlerhaften Anwendung der Buchungs-, Steuer- und handels-rechtlichen Vorschriften verringert.
Eine regelmäßige Kontrolle der Buchungsbelege stellt eine genaue Bearbeitung der Unterlagen für den Zweck der Steuererklärung dar und reduziert die gesamten nachträglichen und außerplanmäßigen Kosten, die wegen eventuellen Fehlern in der Buchhaltung entstehen können.
Einfache buchhaltung
Das Wesentliche der aufgeführten Dienstleistung liegt in der Führung der Buchhaltungsevidenz des Klienten im System der einfachen Buchhaltung in folgender Form:- Führung des Geldverkehrsbuches
- Führung des Debitorenbuches
- Führung des Kreditorenbuches
- Führung der Hilfsbücher
- Bestandaufnahmen des kurzfristigen und langfristigen Vermögens
- Aufstellung des Rechnungsabschlusses
Doppelte buchhaltung
Das Wesentliche der aufgeführten Dienstleistung liegt in der Führung der Buchhaltungsevidenz des Klienten im System der doppelten Buchhaltung in folgender Form:- Führung des Hauptgeschäftsbuches
- Führung des Buchungsbelegbuches
- Führung des Saldokontos für Forderungen und Verbindlichkeiten
- Evidenz des kurzfristigen und langfristigen Vermögens
- Bestandaufnahmen des kurzfristigen und langfristigen Vermögens
- Aufstellung des Rechnungsabschlusses und des konsolidierten Rechnungsabschlusses
Buchhaltungsmethodik und evidenzführung
- Ausarbeitung der innerbetrieblichen Richtlinien und Anordnungen
- Evidenzführung laut dem Gesetz über Mehrwertsteuer
- Evidenzführung laut dem Gesetz über Sozialversicherung
- Evidenzführung laut dem Gesetz über Gesundheitsversicherung
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